Stadtwerke Bad Bramstedt erstatten Steuern

Wer zwischen August 2000 und Dezember 2008 einen Wasserhausanschluss hat legen lassen, kann Steuern zurückerhalten. Der Grund: Seit 2000 verlangte das Finanzamt von den Kunden der Versorgungsunternehmen für den Bau der Leitung statt 7 % den vollen Steuersatz (aktuell 19 %). Der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof haben das berichtigt. Die Stadtwerke Bad Bramstedt helfen Ihnen gern, das Geld vom Finanzamt zurückzubekommen. Drucken Sie einfach den Antrag auf Erstattung Umsatzsteuer zu einem Wasserhausanschluss aus und senden ihn unterschrieben an: Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH, Lohstücker Weg 10-12, 24576 Bad Bramstedt. Häufig gestellte Fragen samt Antworten erhalten Sie hier. Natürlich stehen wir Ihnen auch gern telefonisch zur Verfügung: (0 41 92) 87 98-0.



Wasserhausanschluss

Ob Sie einen neuen Wasserhausanschluss benötigen oder den vorhandenen Anschluss verändern möchten - hier finden Sie alle notwendigen Formulare. Sie helfen uns bei der Bearbeitung Ihres Wunsches, wenn Sie alle Unterlagen vollständig zur Verfügung stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Wassermeister, Herrn Dziesiaty, Telefon: (0 41 92) 16 12.


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    Datei im PDF-Format TVO vom 1. Januar 2003

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