Glossar

(Wireless) M-Bus

(Drahtloser) Meter-Bus (Feldbus)

a

Jahr

Abgabemenge

Vom Gaslieferanten an Letztverbraucher abgegebene Gasmenge.

Abs.

Absatz

ACER

Agency for Cooperation for European Regulators

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

AGV

Arbeitsgasvolumen bzw. Arbeitsgasvolumina (von Gasspeichern)

Anschluss

Elektrizität
Umfasst alle Betriebsmittel, die sich im Eigentum des Versorgers befinden und für nur einen Anschlussnehmer genutzt werden.
Gas
Der Netzanschluss verbindet das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der Gasanlage des Anschlussnehmers, gerechnet von der Versorgungsleitung bis zu den Innenleitungen der Gebäude und Grundstücke. Er besteht aus der Netzanschlussleitung, einer gegebenenfalls vorhandenen Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes, Isolierstück, Hauptabsperreinrichtung und gegebenenfalls Haus-Druckregelgerät. Auf ein Druckregelgerät sind die Bestimmungen über den Netzanschluss auch dann anzuwenden, wenn es hinter dem Ende des Netzanschlusses innerhalb des Bereichs der Kundenanlage eingebaut ist.

Arbeitsgas

Gas, das in einem Gasspeicher zur Ausspeisung tatsächlich zur Verfügung steht. Hier gilt: Speichervolumen – Kissengas (nicht nutzbares Volumen) = Arbeitsgas.

ARegV

Anreizregulierungsverordnung

Art.

Artikel

ASIDI

Average System Interruption Duration Index

ATC

Availabe Transfer Capacity

Aufwendungen für Instandhaltung

Aufwendungen aus der Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements, die während des Lebenszyklus eines Anlagengutes zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen dienen, so dass es die geforderte Funktion erfüllen kann.

Ausgleichsenergie

Wird vom Bilanzkreisnetzbetreiber als Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen jedes Bilanzkreises im Marktgebiet am Ende der Bilanzierungs-periode ermittelt und mit den Bilanzkreisverantwortlichen verrechnet.

AusglMechAV

Ausführungsverordnung zur Ausgleichsmechanismusverordnung

AusglMechV

Ausgleichsmechanismusverordnung

Ausspeisemenge

Von den Gasnetzbetreibern ausgespeiste Gasmenge.

Ausspeisepunkt

Der Punkt, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers an Letztverbraucher, nachgelagerte Netze (eigene und / oder fremde) oder Weiterverteiler ausgespeist werden kann, zuzüglich der Netzpunkte zur Ausspeisung von Gas in Speicher, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen.

BAFA

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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