Glossar
(Drahtloser) Meter-Bus (Feldbus)
Jahr
Vom Gaslieferanten an Letztverbraucher abgegebene Gasmenge.
Absatz
Agency for Cooperation for European Regulators
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Arbeitsgasvolumen bzw. Arbeitsgasvolumina (von Gasspeichern)
Elektrizität
Umfasst alle Betriebsmittel, die sich im Eigentum des Versorgers befinden und für nur einen Anschlussnehmer genutzt werden.
Gas
Der Netzanschluss verbindet das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der Gasanlage des Anschlussnehmers, gerechnet von der Versorgungsleitung bis zu den Innenleitungen der Gebäude und Grundstücke. Er besteht aus der Netzanschlussleitung, einer gegebenenfalls vorhandenen Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes, Isolierstück, Hauptabsperreinrichtung und gegebenenfalls Haus-Druckregelgerät. Auf ein Druckregelgerät sind die Bestimmungen über den Netzanschluss auch dann anzuwenden, wenn es hinter dem Ende des Netzanschlusses innerhalb des Bereichs der Kundenanlage eingebaut ist.
Gas, das in einem Gasspeicher zur Ausspeisung tatsächlich zur Verfügung steht. Hier gilt: Speichervolumen – Kissengas (nicht nutzbares Volumen) = Arbeitsgas.
Anreizregulierungsverordnung
Artikel
Average System Interruption Duration Index
Availabe Transfer Capacity
Aufwendungen aus der Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements, die während des Lebenszyklus eines Anlagengutes zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen dienen, so dass es die geforderte Funktion erfüllen kann.
Wird vom Bilanzkreisnetzbetreiber als Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen jedes Bilanzkreises im Marktgebiet am Ende der Bilanzierungs-periode ermittelt und mit den Bilanzkreisverantwortlichen verrechnet.
Ausführungsverordnung zur Ausgleichsmechanismusverordnung
Ausgleichsmechanismusverordnung
Von den Gasnetzbetreibern ausgespeiste Gasmenge.
Der Punkt, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers an Letztverbraucher, nachgelagerte Netze (eigene und / oder fremde) oder Weiterverteiler ausgespeist werden kann, zuzüglich der Netzpunkte zur Ausspeisung von Gas in Speicher, Hubs oder Misch- und Konversionsanlagen.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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