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Allgemeine Förderprogramme

Investitionen in energiesparende und umweltschonende Maßnahmen werden von Bund und Ländern finanziell unterstützt. Einige Fördermittel lassen sich sogar kombinieren. Erkundigen Sie sich nach den unterschiedlichen Möglichkeiten und sprechen Sie auch mit Ihrer Hausbank.

KfW Förderbank
Zuschüsse und Darlehen

Mit ihren wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen finanziert die KfW Förderbank den Erwerb, die Modernisierung, Sanierung und den Bau von Häusern und Wohnungen. Über die Programme "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizientes Bauen" erfolgt die Förderung entsprechend geeigneter Maßnahmen.

Wie attraktiv die jeweilige Förderung für ein Vorhaben ausfällt, hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab. Neubauten müssen hierfür mindestens dem Standard eines Effizienzhauses 85, 70 oder 55 entsprechen. "Effizienzhaus 55" bedeutet beispielsweise, dass das Haus nur 55 Prozent der Energie benötigt, die ein Neubau in Deutschland nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 maximal verbrauchen darf. Für den Bau stellt die KfW einen Kredit von maximal 50.000 Euro zur Verfügung. Wird ein älteres Gebäude komplett auf den Stand des Effizienzhauses 85, 100, 115 oder 130 getrimmt, kann ein Kredit von maximal 75.000 Euro in Anspruch genommen werden.

Bestreitet der Hauseigentümer die Sanierungskosten aus Eigenmitteln, kann er alternativ zum Kredit auch je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Für Teilmodernisierungen - Dämmung des Dachs, Einbau neuer Fenster oder Heizungsmodernisierung - gibt es Darlehen bis 50.000 Euro oder einen Zuschuss von höchstens 2.500 Euro. Gefördert werden auch Maßnahmen wie Heizkörpertausch oder die komplette Sanierung des Heizungssystems.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Solarkollektoranlagen

Die Regierung investiert in eine zukunftsfähige Energieversorgung und gibt Zuschüsse. Ziel der Förderung ist es, den Absatz von moderner Technologie zu stärken und ihre Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Deshalb gibt es BAFA auch Geld für Fotovoltaik bzw. Solarkollektoranlagen. Förderfähig ist die Installation und Erweiterung von

  • Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche sowie
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit großem Pufferspeicher.

Zuschüsse gibt es auch für Solarkollektoren, die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung kombinieren:

  • Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 105 Euro je angefangenen m² Bruttokollektorfläche.
  • Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² auf Ein- und Zweifamilienhäusern und einem Pufferspeicher von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche gibt es für die ersten 40 m² 105 Euro je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Fläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche.

Vor-Ort-Beratung
Haus- und Wohnungseigentümer können eine Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden in Anspruch nehmen. Diese muss von einem qualifizierten Energieberater durchgeführt werden. Voraussetzung der Förderung: Für das Beratungsobjekt wurde bis zum 31.12.1994 ein Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet. Der Zuschuss beträgt 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten 360 Euro. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB)
Soziale Wohnraumförderung

Mit diesem Programm gewährt das Land Schleswig-Holstein Darlehen für selbst genutzten Wohnraum. Die Maßnahme läuft bis Ende 2010 und fördert den Neubau und Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung - unter bestimmten Voraussetzungen auch die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden.

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Energieberatung

Haus- und Wohnungsbesitzer sowie Mieter können sich zu Energieeinsparungen in privaten Wohngebäuden beraten lassen. Dank staatlicher Förderung kostet die Beratung in einer Beratungsstelle nur fünf Euro. Die Beratung kann zudem bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden. Auch dieses Angebot wird gefördert und kostet lediglich 45 Euro. Wo Sie die nächste Beratungsstelle finden, erfahren Sie außer bei der oben genannten Internetadresse der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in Kiel auch telefonisch unter (0431) 590 99-40.

Sonstiges

Weitere Informationen zu Modernisieren, Energiesparen und Fördermitteln finden Sie hier:

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