Einzugsermächtigung (SEPA)

Mit der Einführung des Einheitlichen Europäischen Zahlungsraumes, SEPA (Single Euro Payment Area) genannt, haben sich zum 01.02.2014 die Bedingungen für den Zahlungsverkehr geändert.

Neu ist:

  • die Kontonummer wird IBAN
  • die Bankleitzahl wird BIC
    (IBAN und BIC befinden sich bereits jetzt auf Ihrem Kontoauszug)
  • die Einzugsermächtigung wird Lastschriftmandat
  • die Originalunterschrift muss vorliegen

Was müssen Sie tun?

Um einen reibungslosen Übergang vom alten Recht auf das neue SEPA-Recht zu ermöglichen, enthält die Einzugsermächtigung auch schon das neue SEPA-Lastschriftmandat. Eine gesonderte Ermächtigung ist daher nicht mehr erforderlich.

Damit bei der Verfahrensumstellung Ihre jetzige Einzugsermächtigung nicht erlischt, sollten Sie das SEPA-Lastschriftmandat ebenfalls erteilen.

Bitte drucken Sie das Formular für die von Ihnen gewünschte Art des Lastschriftmandats aus, unterschreiben es und senden es an die Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH zurück:

Kein Risiko

Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitut erhalten Sie über jede vorgenommene Abbuchung eine Quittung. Sie können jeder Abbuchung widersprechen und von Ihrem Geldinstitut die Rückschrift des abgebuchten Betrags verlangen. Hierfür gilt eine Frist von sechs Wochen, diese verlängert sich bei dem SEPA-Mandat auf acht Wochen.

Bitte beachten Sie folgendes

Abbuchung von einem Sparkonto sind nicht möglich. Entstehen der Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH im Rahmen des Lastschriftenverfahrens Kosten, die Sie vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind die Kosten von Ihnen zu tragen.

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Fragen?

Kontakt

Bei Fragen können Ihnen vielleicht auch unsere "Fragen und Antworten" zum Thema Strom und Gas oder unser Wissenswertes weiterhelfen. 

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